Seit 2025 müssen inländische Unternehmen für die erfassten B2B-Umsätze E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung greifen Übergangsfristen bis Ende 2026 beziehungsweise 2027. ICD GmbH prüft mit Ihnen Ihre Prozesse, Formate und Schnittstellen und begleitet die technische Umsetzung.
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Eine E-Rechnung ist mehr als eine PDF-Datei. Entscheidend sind strukturierte Daten, verlässliche Prüfungen und die Verarbeitung in Ihren Systemen. Gemeinsam stimmen wir Rechnungseingang, Freigabe, Rechnungsausgang und Archivierung auf Ihre Organisation ab.
Sie wissen nicht, wie Sie die Compliance Ihres Unternehmens angehen sollen.
Sie haben kein klares Verständnis der Auswirkungen der Reform.
Sie haben die spezifischen Anwendungsfälle für Ihr Unternehmen nicht klar identifiziert.
Sie erwägen, die Reform zu nutzen, um Ihren gesamten Rechnungsverwaltungsprozess zu optimieren
Sie fragen sich, welche Lösungen umgesetzt werden sollen

Welche Gesellschaften, Umsätze und Geschäftspartner sind betroffen? Welche Formate und Übertragungswege passen zu Ihren Systemen? Auf dieser Grundlage erstellen wir mit Ihnen einen umsetzbaren Projektplan. Für deutsche B2B-Umsätze berücksichtigen wir § 14 und § 27 Absatz 38 UStG. Anforderungen öffentlicher Auftraggeber und der französischen Reform behandeln wir getrennt.
Der rechtliche Rahmen und die technischen Besonderheiten variieren von Land zu Land. Entdecken Sie unsere Länderübersichten für eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zu steuerlichen und regulatorischen Pflichten.


